Einladung zur DJK Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder der DJK Dülmen,

der Vorstand lädt Euch zu unserer diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung ein.

Diese findet am Sonntag, den 5. Juli 2026 um 11.00 Uhr in der Talentschmiede (Hülstener Straße 121, 48249 Dülmen) statt.

Auf der Tagesordnung stehen dabei folgende Themen:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
  3. Gedenken der Verstorbenen
  4. Genehmigung der Tagesordnung
  5. Bericht des Präsidiums
  6. Bericht des Vorstandes
  7. Bericht zur wirtschaftlichen Situation / Jahresabschluss
  8. Aussprache zu den Berichten
  9. Bericht der Kassenprüfer
  10. Beschlussfassung über die Entlastung des Präsidiums
  11. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
  12. Wahlen
    a. Wahl des Präsidenten / der Präsidentin
    b. Wahl weiterer Präsidiumsmitglieder gemäß Satzung
  13. Wahl der Kassenprüfer / Ersatzkassenprüfer
  14. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (siehe Anlage):
    a. Änderung §18 zur Klarstellung der Rolle der Stellvertreter (Link)
    b. Einfügen des §12a sowie Änderung des §23 zur Einführung der Beitragsform „Arbeitsleistungen“ (Link)
  15. Verschiedenes
  16. Schlusswort

Wir freuen uns auf unsere Mitgliederversammlung und bitten euch zu kommen.

Mit sportlichen Grüßen

Lisann Höltker
(Vorstand)

Ludger Dey
(Vorstand)

Markus Stevermüer
(Vorstand)

Dr. Jürgen Holtkamp (Präsident)


Anlage zu Punkt 14a – Satzungsänderung
Änderung §18 zur Klarstellung der Rolle der Stellvertreter

Alt:
Die Präsidiumsmitglieder bestimmen in ihrer konstituierenden Sitzung die Aufgabenverteilung in einem Funktionsverteilungsplan und wählen zwei Stellvertreter.

Neu:
Die Präsidiumsmitglieder bestimmen in ihrer konstituierenden Sitzung die Aufgabenverteilung in einem Funktionsverteilungsplan und wählen zwei Stellvertreter (Vizepräsident / Vizepräsidentin) für den Präsidenten / die Präsidentin.

Begründung: Die Rolle der Stellvertreter soll in der Satzung klarer dargestellt werden.


Anlage zu Punkt 14b – Satzungsänderung
Einfügen des §12a sowie Änderung des §23 zur Einführung der Beitragsform „Arbeitsleistungen“

Neu § 12a. Beitragsform „Arbeitsleistungen“

  1. Aktive Mitglieder des Vereins können dazu verpflichtet werden, dem Verein bei Bedarf Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Art der zu erbringenden Leistungen werden vom Verein festgelegt. Für unterschiedliche Mitgliedergruppen kann eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Jahr festgesetzt werden.
  2. Aktive Mitglieder, die die festgelegte Anzal an Arbeitsstunden in dem Kalenderjahr nicht erbracht haben, sind zur Zahlung eines Geldbetrages, auch Ersatzleistung genannt, für die nicht erbrachten Arbeitsstunden verpflichtet. Die Abrechnung der Ersatzleistung erfolgt im Folgejahr.
  3. Über die Anzahl der Arbeitsstunden und die Höhe der Ersatzleistung bei Ausbleiben der verpflichtenden Arbeitsleistung entscheidet das Präsidium durch Beschluss. Beschlüsse über die Festsetzung von Arbeitsstunden und die Höhe der Ersatzleistung sind den Mitgliedern durch Aushang in der Geschäftsstelle und Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins (www.djk-duelmen.de) bekannt zu geben
  4. Aktive Mitglieder, die am 1. Januar das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Verpflichtung befreit und es wird auch keine Ersatzleistung fällig.
  5. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen die Pflicht zur Arbeitsleistung oder die Zahlung der Ersatzleistung ganz oder teilweise erlassen.

Ergänzung § 23 Abteilungsversammlung

3) Die Abteilungsversammlung kann eine Anzahl zu erbringender Arbeitsstunden pro Jahr festlegen. Ebenso kann die Abteilungsversammlung die Höhe der Ersatzleistung festlegen. Anzahl der Arbeitsstunden und Höhe der Ersatzleistung bedürfen der Genehmigung und des Beschlusses des Präsidiums. Das Präsidium kann abweichende Arbeitsstunden und Ersatzleistung beschließen.

Begründung

Die DJK Dülmen hat zahlreiche Liegenschaften und Sportstätten, die regelmäßiger Pflege und Instandsetzung bedürfen. Einige Arbeiten können nur von Fachfirmen erledigt werden, zahlreiche Arbeiten können aber auch durch Mitglieder übernommen werden.
Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, um die anstehenden Arbeiten durchzuführen, muss der Verein Firmen beauftragen oder Mitarbeiter einstellen, die diese Arbeiten erledigen. Die dadurch entstehenden Kosten müssen durch Beiträge finanziert werden. Stetig steigende Beiträge sind sollten aber für einen sozial ausgerichteten Verein wie die DJK Dülmen nicht das Mittel der Wahl sein. Durch die Einführung der Beitragsform „Arbeitsleistung“ können die Mitglieder entweder Arbeitsleistung in den Verein einbringen oder ersatzweise einen Geldbetrag zusätzlich zum normalen Mitgliedsbeitrag zahlen. Der Prozess zur Festlegung der Arbeitsstunden und Ersatzleistungen ist analog zur normalen Beitragsfestsetzung aufgebaut.
Die Festlegung der unteren Altersgrenze von 16 Jaren orientiert sich an dem in der Satzung festgelegten Wahlalter. Durch die Einschränkung auf aktive Mitglieder, sind passive Mitglieder, Kurzzeitmitgliedschaften und Ehrenmitgliedschaften von der Verpflichtung befreit (§7 Abs. 1a).